Recht
Urteil - Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätungen
Karlsruhe. Für eine Flugverspätung können Betroffene sowohl nach europäischem, als auch nach deutschen Recht entschädigt werden. Es ist jedoch nicht möglich, gleich zwei mal zu kassieren, indem man auf beide Rechte besteht, urteilte der Bundesgerichtshof. Die einfache Entschädigung ist ausreichend.

