Urteil
Veranstalter haftet nicht bei Sturz auf nassen Poolfliesen
München. Stürzt ein Hotelurlauber aufgrund von nassen Fliesen und verletzt sich dabei, haftet der Reiseveranstalter nicht zwingend. Dies geht aus einem Urteil hervor, bei dem ein Urlauber klagte, weil er sich durch rutschige Fliesen eine Platzwunde zu zog. Das Gericht wies die Klage ab.

Verletzt sich ein Urlauber aufgrund von nassen Fliesen, haftet der Reiseveranstalter nicht zwingend.© Thinkstock




