Gericht
Passagieren steht beim Fehlen einer Ersatzmaschine Geld zu
Baden-Baden. Wenn ein Flug wegen einem versteckten Fabrikationsfehlers annulliert wird, muss die Fluggesellschaft eine Ersatzmaschine bereit halten oder den Ausfall begleichen. Das entschied das Landgericht Baden-Baden, nachdem ein Ehepaar eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro pro Person gefordert hatte.

Auch bei einem versteckten Fabrikationsfehler an einer Maschine sollte nicht gleich der Flug ausfallen. Eine Ersatzmaschine muss dann bereit stehen.© dpa




