Reiserecht
Reiseveranstalter muss verbindliche Flugzeiten nennen
Hamburg. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf nun entschieden hat, müssen Änderungen von Flugzeiten verbindlich vom Reiseveranstalter festgesetzt werden. Zeiten sowie die Streckenführung dürfen nicht willkürlich geändert werden. Änderungen sind nur möglich, wenn sie dem Verbraucher zugemutet werden können.

Flugzeiten, die von einem Reiseveranstalter angegeben werden, müssen verbindlich sein.© dpa




