Gericht
Airline muss bei fehlendem Enteisungsmittel Ausgleich zahlen
Brandenburg an der Havel. Passagieren steht eine Ausgleichszahlung zu, wenn die Airline nicht genügend Enteisungsmittel vorrätig hat und der Flug ausfällt. Es handle sich hierbei nicht um einem außergewöhnlichen Umstand, die die Airline von der Zahlungspflicht entbinden würde. Enteisungsmittel gehöre zu den Betriebsmitteln.

Passagieren steht eine Ausgleichzahlung zu, wenn die Airline nicht genügend Enteisungsmittel vorrätig hat und der Flug ausfällt.© Getty




