EU-Urteil
Erfassung digitaler Fingerabdrücke auf Pässen ist zulässig
Luxemburg/Brüssel. Die Erfassung von Fingerabdrücken auf Reisepässen greift zwar in die Privatsphäre ein, verstößt jedoch nicht gegen Grundrechte. Das entschieden EU-Richter im Fall eines Bochumers, der keine Fingerabdrücke für den Reisepass abgeben wollte. Der Kampf gegen Betrug sei wichtiger, so das Gericht.

Ein Fingerabdruck-Scan: Seit November 2007 müssen für den Reisepass die Abdrücke beider Zeigefinger abgegeben werden.© Norbert Försterling




