Kreuzfahrt
Ärger um Zwangstrinkgelder bei Kreuzfahrten
Berlin. Wird bei einer Kreuzfahrt ein Service-Entgelt fällig, muss es von der Reederei bereits im Endpreis des buchbaren Reiseangebots enthalten sein. Dies entschied nun das Kammergericht Berlin und widersprach damit einer Einschätzung des Landgerichts, das eine Beschwerde eines Passagiers abgewiesen hatte.

Das auf einer Kreuzfahrt anfallende Service-Entgelt muss bereits im Reiseendpreis enthalten sein.© carnival cruises




