Reiserecht
Wellnessgast muss Raucherzimmer nicht hinnehmen
Meldorf. Wer bei einem Wellness-Wochenende in einem Raucherzimmer untergebracht wird, kann von der Reise zurücktreten. Das entschied ein Amtsgericht bei einem Ehepaar: Sie brachen das teure Wellness-Wochenende ab und weigerten sich, dafür zu bezahlen. Zurecht.



