Recht
Kein Schadenersatz für die gesamte Reise nach Pannenflug
Duisburg. Selbst wenn der Flug Stunden später startet und von den Reisenden als “Katastrophe“ erlebt wird, haben sie keinen Anspruch auf Schadenersatz für den ganzen Urlaub. Das hat ein Gericht entschieden: Der Erholungszweck des Urlaubs habe nicht nicht gelitten. Ganz leer gingen die Urlauber aber nicht aus.

