Ratgeber
Wie Urlauber gegen die Pleite von Reiseveranstaltern geschützt sind
Hamburg. Damit Urlauber im Falle einer Insolvenz ihres Reiseveranstalter finanziell abgesichert sind, müssen diese seit 1994 eine Insolvenzversicherung für ihre Kunden abschließen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte diesen Anspruch jetzt. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie im Ernstfall haben.

Damit Urlauber im Falle einer Insolvenz ihres Reiseveranstalters nicht auf den Kosten sitzen bleiben, müssen diese eine Insolvenzversicherung abschließen.© ddp/Michael Gottschalk




