Urteil
Pauschalurlaub - 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung zulässig
Düsseldorf/Leipzig. Maximal 20 Prozent des Reisepreises dürfen Veranstalter von Pauschalreisen als Anzahlung von ihren Kunden verlangen. Das entschied das Landgericht Leipzig und folgt damit der Auffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.



