EU-Recht
Schwule und lesbische Liebe scheitert an Landesgrenzen
Brüssel. Für EU-Bürger sind viele Grenzen gefallen. Sie können in anderen Ländern Europas leben und arbeiten, teilweise sogar wählen. Das garantiert ihnen der Grundsatz der Freizügigkeit. Für schwule und lesbische Paare indes gilt dieses europäische Recht nur eingeschränkt.

Für schwule und lesbische Paare gilt das europäische Recht der Freizügigkeit nur eingeschränkt.© imago


