Aschewolke
Kein Ausgleich für Flugausfall wegen Aschewolke
Köln.. Reisende erhalten keine weitergehenden Entschädigungen, wenn ihre Flüge wegen einer Vulkanaschewolke ausfallen. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden. Die Begründung: Das Phänomen der Aschewolke sei mit extremen Wetterbedingungen zu vergleichen.

