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Was es bei der Urlaubsplanung im Betrieb zu beachten gibt
Essen. In Deutschland lässt jeder vierte Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub teilweise verfallen. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Wünsche seiner Mitarbeiter berücksichtigen. Damit bei der Planung nichts schief läuft, gibt es Einiges zu beachten.

Damit bei der Planung des Urlaubs nichts schief läuft, gibt es Einiges zu beachten. Grundsätzlich trifft der Chef die Entscheidung. © dpa



