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Urteil
Reisemangel: Wenn der Transfer nicht sicher ist
Köln. Die Erinnerung an den Urlaub sollte eigentlich schön sein. Doch was, wenn die Rückreise einen traumatischen Eindruck hinterlässt? Der Veranstalter kann sich in einem solchen Fall nicht herausreden.

Pauschalurlauber sollten bei schlechtem Wetter mit einer Fähre zum Flughafen gebracht werden und gerieten dabei in Seenot. Das Landgericht Köln sprach ihnen Schmerzensgeld zu.© dpa


