dpa
Urteil
Verminderter Reisepreis wegen Baulärm vor dem Hotel
Frankfurt/Main. . Ärgerlich, wenn man im Urlaub nicht zur Ruhe kommt, weil vor dem Hotel eine große Baustelle für Lärm sorgt. Weil das vom Veranstalter unerwähnt blieb, entscheidet ein Urteil auf Preisminderung.

Nach tagelangem Baulärm kann Reisenden eine Entschädigung und eine deutliche Minderung des Reisepreises zustehen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main.© dpa


