dpa
Fluggastrecht
EuGH schränkt Rechte für Fluggäste bei Verspätung ein
Luxemburg. In der EU gelten weitreichende Fluggastrechte: Bei stundenlangen Verspätungen haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Die obersten EU-Richter sehen allerdings auch Ausnahmen.

Im konkreten Fall hatte ein Mann geklagt, dessen Ryanair-Flug etwa vier Stunden Verspätung hatte. Die Startbahn war wegen ausgelaufenen Treibstoffs geschlossen worden.© dpa



