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Fluggastrecht
Ryanair erkennt Streiks als Entschädigungsgrund an
Hamburg. Kommt es zu Verspätungen durch Streiks, wehren sich betroffene Airlines meist gegen Entschädigungsforderungen. Ryanair erkennt nun Ansprüche an.

Einzelne Passagiere erhalten von Ryanair nun Entschädigungen, weil sie nach Streiks nicht rechtzeitig ihr Ziel erreichten.© dpa

