Home ReiseUnwetter: Wann die Airline trotz Gewitter entschädigen muss Flugverspätung Unwetter: Wann die Airline trotz Gewitter entschädigen mussLandshut. Normalerweise gibt es keine Entschädigungen bei Flugverspätungen durch Gewitter. Das Landgericht Landshut hat nun eine Ausnahme festgelegt.11.05.2019, 09:00 UhrBevorzuge uns auf Google