Gerichtsurteil
Flugverspätung wegen Maus rechtfertigt Entschädigung
Berlin. Mäuse gibt es fast überall. Manchmal schaffen die kleinen Nager es ins Innere eines Flugzeugs. Wer haftet in solch einem Fall für Verspätungen?

Eine Airline muss Vorkehrungen treffen, um ihre Flugzeuge frei von Mäusen zu halten. Kommt es zu Verspätungen, ist sie daher zu Ausgleichszahlungen verpflichtet.© dpa



