Geld zurück
Anteilige Erstattung bei Abbruch einer Flusskreuzfahrt
München. Flusskreuzfahrten nehmen oft überraschende Wendungen: Wird die Route geändert, erhalten die Urlauber ihr Geld zurück und dürfen auf mehr hoffen.

Wird bei einer Flusskreuzfahrt die Route geändert und die Reise nach ein paar Tagen abgebrochen, erhalten Urlauber eine Rückzahlung und Schadenersatz.© dpa




