Streikende Kontrolleure
BGH stärkt Passagierrechte bei Flugausfall
Karlsruhe. Streikt das Sicherheitspersonal, herrscht Chaos an den Kontrollen. Darüber, ob den Airlines zuzumuten ist , dass ihre Maschinen trotzdem starten, entschied nun der Bundesgerichtshof.

Startet der Flieger viel zu spät oder fällt ganz aus, weil das Sicherheitspersonal streikt, müssen Reisende nicht immer auf eine Entschädigung verzichten. Das zeigt ein Urteil des BGH.© dpa



