Recht
Kleine Mängel: Wann Veranstalter das Ersatzhotel zahlen muss
München. Oft kommen Reisende in ihrem Hotel an und stellen Mängel in ihrem Zimmer fest. Wann übernimmt der Veranstalter die Kosten für das Ersatzhotel?

Ein Gericht entschied, dass ein Reiseveranstalter für ein Ersatzhotel nicht aufkommen muss, wenn nur kleine Mängel vorliegen.© dpa



