Oberlandesgericht Köln
Kreuzfahrt kurzfristig abgesagt: Ersatzreise wird erstattet
Köln. Welche Rechte Urlauber, wenn die lang herbeigesehnte Kreuzfahrt plötzlich vom Veranstalter abgesagt wird? Das klärt ein Urteil des OLG Köln.

Das OLG Köln gab einem Ehepaar Recht. Drei Tage vor Antritt einer Kreuzfahrt erfuhren die beiden vom Ausfall ihrer Kreuzfahrt. Der Veranstalter musste ihnen die Mehrkosten für die Ersatzreise erstatten.© dpa




