Fluggastrechte
Schlichtungsstelle SÖP: Erst an Bahn oder Airline wenden
Berlin. Wer ein Schlichtungsverfahren mit einer Airline oder Bahn anstrebt, muss dem Unternehmen vorher ein bis zwei Monate zeit lassen.

Bei gestrichenen Flügen haben Reisende das Recht auf Entschädigung.© dpa



