Tourismus
Kreuzfahrt-Trinkgeld darf nicht automatisch abgebucht werden
Koblenz. Trinkgeld ist eine freiwillige Leistung und darf nicht automatisch berechnet werden. Das hat bei einer Klage das Landgericht Koblenz entschieden.

Trinkgeld ist die freiwillige Leistung eines Gastes. Auch auf Kreuzfahrten müssen Reisende daher selbst entscheiden können, ob sie es bezahlen oder nicht. © dpa



