Home ReiseKein Anspruch auf Schadenersatz bei späterem Flug Urteil Kein Anspruch auf Schadenersatz bei späterem FlugMünchen. Urlauber haben nur ein Anrecht auf Minderung des Buchungspreises, wenn eine Reise durch den Veranstalter erst später angetreten werden kann.22.05.2017, 15:00 UhrBevorzuge uns auf Google