Reiserecht
Zug-zum-Flug-Service: Veranstalter haftet bei Problemen
Hannover. Wird die Fahrt zum Flughafen vom Reiseveranstalter organisiert, ist dieser für Folgekosten verantwortlich, wenn der Urlauber den Flug verpasst.

Einige Reiseveranstalter bieten ihren Kunden einen Zug-zum-Flug-Service an. Damit machen sie sich haftbar, wenn wegen einer Bahn-Verspätung der Flug verpasst wird.© dpa

