Recht
Flugzeugschaden entbindet Airline nicht von Entschädigung
Rostock. Ein fremdverschuldeter Schaden am Flugzeug entbindet Fluggesellschaften nicht von Ausgleichszahlungen. Die Verantwortung für die Verspätung bleibt.

Wenn kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, muss für starke Verspätungen im Regelfall die Airline eine Ausgleichszahlung an Reisende zahlen.© Boris Roessler | Boris Roessler

