Reiserecht
Wissen für Fluggäste: Keine Entschädigung bei Vogelschlag
Darmstadt. Bei Verspätungen, die auf Schäden durch Vogelschlag zurückgehen, steht Fluggästen keine Entschädigung zu. So entschied das Landgericht Darmstadt.

Das Risiko eines Vogelschlags lässt sich von einer Airline nicht vermeiden. Wird ein Flug aus diesem Grund abgesagt, muss sie keine Entschädigung zahlen.© Boris Roessler | Boris Roessler

