Reiserecht
"Umorganisation" der Flüge: Entschädigung für Verspätung
Frankfurt am Main. Wenn eine Fluggesellschaft den Flugplan wegen eines Streiks ändert, muss sie bei Annullierungen und deutlichen Verspätungen eine Entschädigung zahlen.

Werden aufgrund eines Streiks Flüge gestrichen oder umorganisiert, muss die Airline eine Entschädigung zahlen, wenn der Zusammenhang mit dem Streik nicht mehr unmittelbar nachzuweisen ist.© Boris Roessler




