Reiserecht
Flugzeug muss nicht für lange Warteschleifen betankt werden
Darmstadt. Eine Airline ist nicht verpflichtet, für ausreichend Reservetreibstoff für unvorhergesehene Ereignisse an Bord zu sorgen, entschied das LG Darmstadt.

Ein Flugzeug muss nicht soviel Kerosin dabei haben, damit es lange Warteschleifen drehen kann, wenn ein Unwetter die Landung am Zielflughafen verhindert.© Frank Rumpenhorst | Frank Rumpenhorst

