Recht
Reederei muss Entschädigung für abgesagte Kreuzfahrt zahlen
Wiesbaden. Wer auf eine gebuchte Kreuzfahrt verzichten muss, weil diese vom Veranstalter abgesagt hat, kann auf Entschädigung pochen.

Kreuzfahrten können bereits sehr früh gebucht werden - wird Fahrt dann von der Reederei abgesagt, ist eine Entschädigung fällig.© Markus Scholz




