Reiserecht
Keine Ausgleichszahlung bei Verspätung wegen Mitreisendem
Frankfurt/Main. Verspätet sich ein Flug aufgrund eines randalierenden Passagiers massiv, steht den Mitreisenden laut Amtsgericht Frankfurt keine Ausgleichszahlung zu.

Ein randalierender Passagier ist eine Ausnahmesituation. Ergreift die Airline alle zumutbaren Maßnahmen, muss sie Fluggästen für die Verspätung keinen Ausgleich zahlen.© Frank Rumpenhorst | Frank Rumpenhorst

