Urteil
Airlines müssen bei Verspätungen konkrete Gründe benennen
Rüsselsheim. Wenn sich ein Flug verspätet, kann die Airline außergewöhnliche Umstände geltend machen. Jedoch muss die Airline den Grund konkret benennen können, um einer Entschädigungszahlung zu entgehen.

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Rüsselheim müssen Passagiere bei Flugverspätungen konkrete Informationen erhalten.© Kai Remmers



