Fluggastrecht
Geänderte Abfertigungszeit - Info auf Webseite reicht nicht
Hannover. Airlines müssen Fluggästen eine geänderte Abfertigungszeit schriftlich mitteilen. Dies entschied nun das Amtsgericht Hannover.

Reisende sollten beim Check-in den Buchungscode parat haben. Wird der vergessen, hilft ein Pass.© Ole Spata


