Hotel-Übernachtungen
Oberverwaltungsgericht kippt Bettensteuer in Dortmund
Dortmund. Die Bettensteuer der Stadt Dortmund auf private Hotel-Übernachtungen ist nicht rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch entschieden. Vier Dortmunder Unternehmer hatten dagegen geklagt, dass die Stadt sie für die Steuerabgabe belangen wollte.

Eine Bettensteuer ist laut dem Oberverwaltungsgericht in Münster nur dann zulässig, wenn der Gast selbst sie zahlen muss.© Oliver Berg (dpa)

