Gericht
Klinik darf bei Jobgarantie nicht Beschäftigte entlassen
Duisburg. 121 Beschäftigte hatte das Katholische Klinikum Duisburg in diesem Januar betriebsbedingt gekündigt - obwohl die Klinikleitung zuvor allen Mitarbeitern eine Art Jobgarantie bis zum Jahresende gegeben hatte. Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigungen jetzt zurückgewiesen. Nach Einschätzung der Gewerkschaft Verdi ein Urteil von großer Bedeutung - auch für andere Betriebe.

Demonstration gegen Kündigungen: Das Katholische Klinikum in Duisburg hatte im Januar 2011 insgesamt 121 Mitarbeiter betriebsgedingt gekündigt. Jetzt hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf den Beschäftigten Recht gegeben. Die Kündigungen waren nicht rechtens. (Archiv-Foto: Eickershoff/WAZ FotoPool)




