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Corona-Regeln
Darf der Wirt beim Kneipenbesuch jetzt den Ausweis fordern?
Düsseldorf. Bei falschen Angaben in Kontaktlisten drohen in NRW nun 250 Euro Bußgeld. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen Corona-Regeln.

Für falsche Angaben zur Person auf den Kontaktlisten in Restaurants oder Gaststätten verhängt das Land NRW künftig ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. © dpa | Fabian Strauch



