Verfassungsgerichtshof
Münster: Urteil - Stichwahl bei Kommunalwahl muss bleiben
Münster. Stichwahl bei der Kommunalwahl in NRW muss bleiben, sagt der Verfassungsgerichtshof. Für die Landesregierung ist das eine juristische Klatsche.

83 Landtagsabgeordnete von SPD und Grünen hatten nach der Abschaffung der Stichwahl durch die schwarz-gelbe Landesregierung im April 2019 den Gerichtshof in Münster für eine Prüfung angerufen.© dpa (Archiv) | Uwe Anspach

