Der Luftreinehalteplan für Aachen muss überarbeitet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Mittwoch in Münster entschieden. Der Plan für das Jahr 2019 sei rechtswidrig, weil mit fehlerhaften Prognosen und einer veralteten Datenbasis aus dem Jahr 2015 als Grundlage gearbeitet worden sei.
Das Land müsse jetzt zeitnah einen neuen Plan erstellen. Dabei müsse ernsthaft auch ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge vorgesehen werden, falls die Grenzwerte erneut nicht erreicht werden. Das Gericht selbst ordnete kein Fahrverbot an, gab aber der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als Klägerin Recht (Az.: 8 A 2851/18).


