Aber jetzt komme es darauf an, dass die Kommunen den Räten vor Ort auch tatsächlich die erforderlichen Befugnisse einräumten. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten und Anliegen der Gremien gehöre die Bildung als "Schlüssel zur Integration", betonte Keltek. Derzeit gebe es NRW-weit 91 Integrationsräte, im Laufe dieses Jahres gehe er von mehr als 120 aus, sagte Arif Ünal (Grüne), Vorsitzender des Landtags-Integrationsausschusses.

Wie viele Menschen wahlberechtigt seien, könne noch nicht beziffert werden. Neben etwa zwei Millionen ausländischen Wahlberechtigten dürfen Ünal zufolge auch eingebürgte Deutsche wählen, Deutsche mit einem weiteren, ausländischen Pass sowie mindestens 16 Jahre alte deutsche Kinder ausländischer Eltern. Kandidieren können Deutsche und Nicht-Deutsche ab 18 Jahren, die seit einem Jahr in Deutschland leben. In Gemeinden ab 5000 ausländischen Einwohnern muss künftig ein Integrationsrat gebildet werden.