Garzweiler
Verfassungsklagen gegen Garzweiler gescheitert
Garzweiler. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass beim Ausbau des Braunkohletagebaus Grundrechte verletzt worden sind - und dass künftig die rechte der Betroffenen gestärkt werden müssen. Allerdings diene die Energieversorgung dem Gemeinwohl. Die Genehmigung des Kohleabbaus sei rechtens.




