Gesetz
Wer für sich selbst eine Gefahr ist, kann eingewiesen werden
Nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) können Menschen eingewiesen werden, die für sich selbst oder andere eine Gefahr darstellen. Die Zahl dieser Anträge in Nordrhein-Wetsfalen ist in den letzten Jahren gestiegen.


Nach dem PsychKG können Menschen, die einen Selbstmordversuch verüben eingewiesen werden.© dpa



