Alkoholverbot
Alkoholverbot in Kölner U-Bahnhöfen - offenes Bier kostet 40 Euro Bußgeld
Köln. Wer ab 1. September in einem Kölner U-Bahnhof mit offener Bierflasche erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Als erste Stadt in NRW verbietet Köln das Trinken von Alkohol in den Bahnhöfen. In den U-Bahnen gilt das Verbot schon seit sechs Jahren.

Geöffnete Bierflaschen sind in Kölner U-Bahnhöfen zukünftig verboten.© dpa


