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Kirche
Gericht befindet Religionsunterricht als gut für Kinder
Köln. Das Kölner Oberlandesgericht hat in einem Sorgerechts-Fall die Teilnahme eines Kindes am Religionsunterricht befürwortet. Die Teilnahme sei förderlich für die Bildung der Kinder. Sie ermögliche ihnen später eine bessere Grundlage für eine eigene Entscheidung für oder gegen die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft.

Religionsunterricht ist wichtig für die Bildung der Kinder, so ein Urteil des Oberlandesgerichts in Köln.




