KI-Stimme. Info
Gericht
Muslimischer Junge muss am Schwimmunterricht teilnehmen
Bonn. Trotz seines muslimischen Glaubens kann ein Junge nicht vom Schwimmunterricht befreit werden. Die Eltern aus Bonn hatten wegen islamischer Glaubensgrundsätze einen Eilantrag beim Kölner Verwaltungsgericht gestellt, weil der Zwölfjährige dort “nur“ mit einem Badeanzug bekleidete Mädchen sehe.

Ein muslimischer Junge aus Bonn muss am Schwimmunterricht seiner Schule teilnehmen - auch wenn dort Mädchen im Badeanzug dabei sind. © Thinkstock



