Alco-Test
Alkohol- und Drogentest - was darf die Polizei verlangen?
Essen. Muss man am Straßenrand eine Urinprobe produzieren, wenn die Polizei vermutet, dass man Drogen genommen hat? Muss man nicht, sagt das Innenministerium. Auch beim Alkohol-Verdacht ins Röhrchen zu pusten ist freiwillig. Nur einer vom Richter angeordneten Blutprobe darf sich niemand widersetzen.

Mit einem Urin-Test will die Polizei schnell feststellen, ob jemand unter dem Einfluss von Drogen steht.© Knut Vahlensieck




