Bau-Skandal
Bröselstein-Ansprüche sollen nicht verjähren
Duisburg/Ruhrgebiet. . Gute Nachricht für alle, die von den Xella-Bröselsteinen betroffen sind: Eine Verjährung der Schadenersatzansprüche ist erst einmal vom Tisch. Das erklärten sowohl Bröselstein-Hersteller Haniel also auch Rechtsnachfolger Xella.

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