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Urteil
Richter verbieten Muezzin-Lautsprecher in Oer-Erkenschwick
Gelsenkirchen/Oer-Erkenschwick. Ein Ehepaar hatte gegen den Muezzin-Ruf einer Moschee in Oer-Erkenschwick geklagt. Die Richter kassierten nun die Lautsprecher-Genehmigung.

Der Muezzin wird Muslime in Oer-Erkenschwick nicht mehr über Lautsprecher zum Freitagsgebet aufrufen. Archivfoto: Hayrettin Özcan

